Winterdienst in der Gemeinde Großefehn - Gemeinde Großefehn

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Winterdienst in der Gemeinde Großefehn
Die Gemeinde Großefehn weist auf die bestehende Streu- und Räumpflicht der Haus- und Grundstückseigentümer gemäß der Straßenreinigungssatzung sowie der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Gemeinde Großefehn hin.

Bei Schneefall sind die Geh- und Radwege einschließlich gemeinsamer Geh- und Radwege in einer Breite von 1 m freizuhalten. Haben die Geh- und Radwege einschließlich gemeinsamer Geh- und Radwege eine geringere Gesamtbreite als 1 m, so sind sie in ihrer Gesamtbreite freizuhalten. Wenn entsprechende Gehwege nicht vorhanden sind, ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1 m neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten.

Von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls oder nach dem Auftreten der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr zu entfernen.

Bei Glätte sind die vorgenannten Bereiche mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln so zu streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist. Zur Beseitigung von Eis und Schnee dürfen schädliche Chemikalien nicht verwendet werden. Der Einsatz von Streusalz ist nur in Ausnahmefällen, wenn mit anderen Mitteln und zumutbarem Aufwand die Glätte nicht ausreichend beseitigt werden kann, und an gefährlichen Stellen, wie zum Beispiel Treppen, Rampen, Brückenauf- und –abgängen, möglich.

Die von den Geh- und Radwegen geräumten Schnee- und Eismassen dürfen nicht so gelagert werden, dass der Verkehr auf der Fahrbahn, dem Radweg und dem Gehweg gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert wird. Bushaltestellen sowie die Zugänge zu den Fußgängerüberwegen und den Brücken müssen frei bleiben. Kanalisationsschächte und Hydranten dürfen nicht zugeschüttet werden.

Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Großefehn und die Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Gemeinde Großefehn inkl. dem Straßenverzeichnis können auf der Homepage der Gemeinde Großefehn hier eingesehen werden.
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