Tipps für Bauwillige - Gemeinde Großefehn

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Tipps für Bauwillige
Jeder hat Vorstellungen von seinem „Traumhaus“. Bringen Sie Ihre Vorstellungen auf Papier. Bauunternehmer mit ihrer Erfahrung oder auch Fachzeitschriften können hier schon eine wertvolle Hilfe sein. Die Baukosten für ein schlüsselfertiges Haus in mittlerer Ausstattung können Sie grob ermitteln, in dem Sie den umbauten Raum mit den durchschnittlichen Baukosten in Höhe von ca. 220 € pro cbm multiplizieren. Den umbauten Raum ermitteln Sie, in dem Sie die Länge des Hauses mit der Breite und dann mit einer durchschnittlichen Höhe von 5,25 m multiplizieren. Zu der Summe zählen Sie noch ca. 10.000 € für die Baugenehmigung und Hausanschlüsse hinzu.

Beispiel:
Außenmaße des Wohnhauses: 9 x 13 m, somit 117 qm x Höhe 5,25 m = 615 cbm, x 220 € =
rund 136.000 € + 10.000 € = 146.000 €.

Diese Kosten lassen sich durch Eigenleistungen noch etwas senken. Bedenken Sie bitte auch, dass Extras (z.B. Erker, Dachgauben, Sonderausstattungen usw.) auch extra kosten. Und die Kosten für das Baugrundstück, für ein Nebengebäude / Carport sowie die Außenanlagen sind darin noch nicht enthalten.

Baugrundstück
Wenn die Entscheidung für einen Hausbau gefallen ist, brauchen Sie als nächstes einen Bauplatz. Das Bauamt der Gemeinde gibt Ihnen darüber Auskunft, ob und wie ein Grundstück bebaut werden kann und informiert bei Bedarf auch gerne über Bauplätze in Großefehn. Wenn gestalterische Festsetzungen für das Baugrundstück vorliegen, müssen diese bei der Planung beachtet werden.

Bauantrag/Bauanzeige
Jetzt kann der Bauantrag vorbereitet werden. Damit müssen Sie jemanden beauftragen, der bauvorlagenberechtigt ist. Das sind z.B. Bauunternehmer, Bautechniker, Bauingenieure oder Architekten. Wenn Ihr Baugrundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und einem allgemeinen oder reinen Wohngebiet bzw. einem Kleinsiedlungsgebiet zuzuordnen ist, reicht eine Bauanzeige. Dies setzt allerdings voraus, dass Sie mit der Planung und Bauaufsicht einen Architekten oder Bauingenieur beauftragen. Nähere Auskünfte gibt Ihnen gerne das Bauamt der Gemeinde Großefehn.

Den Bauantrag bzw. die Bauanzeige geben Sie am besten im Bauamt der Gemeinde Großefehn ab, die dann das erforderliche Einvernehmen erteilt bzw. im Anzeigeverfahren eine sogenannte Erschließungsbescheinigung ausstellt. Für die Erschließungsbescheinigung wird 50 € Verwaltungsgebühr (bis 50.000 € Baukosten) / 75 € Verwatungsgebühr (über 50.000 € Baukosten) erhoben.

Mit den Bauarbeiten können Sie beginnen, wenn der Landkreis als Baugenehmigungsbehörde die Baugenehmigung erteilt hat bzw. wenn die Bauanzeige beim Landkreis Aurich eingegangen ist.

Es geht los...
Vieles ist jetzt zu bedenken, dabei hilft Ihnen Ihr Bauunternehmer oder Architekt. Auf eines sei hier noch hingewiesen, nämlich auf die Oberflächenentwässerung des Baugrundstückes. Über die Entwässerung der Grundstücke gibt es eine Vielzahl von Vorschriften. So darf u.a. kein Oberflächenwasser von der Auffahrt auf die Straße oder auf Nachbargrundstücke geleitet werden. Jeder Grundstückseigentümer hat das auf seinem Grundstück anfallende Oberflächenwasser selbst so abzuführen, dass kein anderer damit belastet wird.
Für die Auffahrt gibt es im Baustoffhandel z.B. Ablaufrinnen zu kaufen. Eine andere Möglichkeit ist, eine Gosse zu pflastern und das Wasser über einen Einlaufschacht in den Graben oder die Regenwasserkanalisation abzuleiten. Auf Wunsch geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes gerne weitere Auskünfte.
Ihr Ansprechpartner
Frau C. Janßen
Bauverwaltung
EG, Zimmer 116
Telefon: 04943 / 920 - 171
eMail an Frau C. Janßen
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