Lärmaktionsplan - Gemeinde Großefehn

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Lärmaktionsplan
Die Gemeinde Großefehn ist gem. § 47a ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der EU-Umgebungslärmrichtline 2022/49/EG verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen und in bestimmten Intervallen zu überarbeiten.

Die Grundlage von Lärmaktionsplänen bilden Lärmkarten. Sie erfassen bestimmte Lärmquellen in dem betrachteten Gebiet, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind. Kartiert wurden u.a. alle Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen) mit einem Verkehr von über 3.000.000 Kfz/Jahr. In Großefehn verlaufen zwei Hauptverkehrsstraßen mit über 3.000.000 Kfz/Jahr. Hierbei handelt es sich um die Bundesstraße 72, die durch die Ortschaften Bagband, Ulbargen, Mittegroßefehn, Ostgroßefehn, Aurich-Oldendorf und Holtrop führt sowie um die Landesstraße 14, die u.a. durch die Ortschaft Timmel verläuft. Die Ergebnisse der Lärmkartierung werden vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz mitgeteilt.

Auf Basis eines in der Europäischen Union eingeführten einheitlichen Berechnungsverfahren wurden im Jahr 2022 für die o.g. Hauptverkehrsstraßen eine aktualisierte Lärmkartierung durchgeführt. Diese Lärmkartierung dient als Grundlage für den Lärmaktionsplan – Stufe 4.
Den Lärmaktionsplan – Stufe 4 wurde am 20.06.2024 vom Rat der Gemeinde Großefehn beschlossen.
Ihr Ansprechpartner
Frau G. Freese-Fleßner
Fachbereichsleiter Bau und Planung
EG, Zimmer 110
Telefon: 04943 / 920 - 164

Formularservice
Lärmaktionsplan - Stufe 4
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