Lärmaktionsplan |
Die Gemeinde
Großefehn ist gem. § 47a ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in
Verbindung mit der EU-Umgebungslärmrichtline 2022/49/EG verpflichtet, einen
Lärmaktionsplan aufzustellen und in bestimmten Intervallen zu überarbeiten.
Die Grundlage von
Lärmaktionsplänen bilden Lärmkarten. Sie erfassen bestimmte Lärmquellen in dem
betrachteten Gebiet, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele
Menschen davon betroffen sind. Kartiert wurden u.a. alle Hauptverkehrsstraßen
(Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen) mit einem Verkehr von über 3.000.000
Kfz/Jahr. In Großefehn verlaufen zwei Hauptverkehrsstraßen mit über 3.000.000
Kfz/Jahr. Hierbei handelt es sich um die Bundesstraße 72, die durch die Ortschaften
Bagband, Ulbargen, Mittegroßefehn, Ostgroßefehn, Aurich-Oldendorf und Holtrop
führt sowie um die Landesstraße 14, die u.a. durch die Ortschaft Timmel
verläuft. Die Ergebnisse der Lärmkartierung werden vom Niedersächsischen
Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz mitgeteilt.
Auf Basis eines in
der Europäischen Union eingeführten einheitlichen Berechnungsverfahren wurden
im Jahr 2022 für die o.g. Hauptverkehrsstraßen eine aktualisierte
Lärmkartierung durchgeführt. Diese Lärmkartierung dient als Grundlage für den
Lärmaktionsplan – Stufe 4.
Den
Lärmaktionsplan – Stufe 4 wurde am 20.06.2024 vom Rat der Gemeinde Großefehn
beschlossen.
Ihr Ansprechpartner | ||
Frau G. Freese-Fleßner Fachbereichsleiter Bau und Planung EG, Zimmer 110 Telefon: 04943 / 920 - 164 |
Formularservice |
Lärmaktionsplan - Stufe 4 |