Bauleitplanung Energieplanung Flumm - Gemeinde Großefehn

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Bauleitplanung "Energiepark Flumm"
Zurzeit befindet sich die oben genannte Bauleitplanung in der sogenannten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dient der Abschätzung des notwendigen Untersuchungsrahmens. Bis zum 22.01.2024 können Anregungen aus der Öffentlichkeit bei der Gemeinde vorgebracht werden. Dieser frühzeitigen Beteiligung gingen in den vergangenen 3 Jahren Anliegerversammlungen und Ortsratstermine in den Ortschaften Holtrop, Wrisse und Aurich-Oldendorf voraus - auch hier konnten selbstverständlich Anregungen und Bedenken vorgetragen werden.

Nach der frühzeitigen Beteiligung wird die Gemeinde Großefehn alle eingegangenen Anregungen und Bedenken sach- und fachtechnisch abwägen und sich intensiv damit auseinandersetzen. Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung spricht der Gesetzgeber von dem sogenannten Vorentwurf. Nach der Vorentwurfsphase wird die Gemeinde Großefehn sich in einer zweiten Phase, der sogenannten Entwurfsphase, wiederum auch mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung, mit der Bauleitplanung „Energiepark Flumm“, beschäftigen.

Alle Bürger und Bürgerinnen haben die Möglichkeit, sich während der Öffnungszeiten des Bürgerhauses im Fachdienst Bauplanung zur geplanten Bauleitplanung zu informieren. Gerne stehen Ihnen hier Mitarbeiter der Gemeinde Großefehn zur Verfügung.
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