Reisepass - Gemeinde Großefehn

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Reisepass
Bei Reisen ins Ausland muss für den Grenzübertritt grundsätzlich ein gültiger Reisepass mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt in der Regel auch ein gültiger Personalausweis. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die genauen Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes. Hinweise zu den Anforderungen geben neben den Auslandsvertretungen des Ziellandes unverbindlich auch die Reisebüros oder das Auswärtige Amt.

Die Gültigkeit eines Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre und bei Antragstellern, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Auf die in der Regel mehrere Wochen dauernde Bearbeitungszeit hat die örtliche Passbehörde keinen Einfluss. Sollten Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, kann Ihnen im Bürgerbüro ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens einem Jahr ausgestellt werden. Weiterhin ist gegen Aufpreis die Beantragung eines Express-Reisepasses möglich, dessen Herstellung in der Regel 2-3 Werktage dauert.

Der Reisepass wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich stellen. Die Abholung des Passes ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch durch einen Dritten möglich, wenn dieser eine schriftliche Vollmacht und den alten Reisepass vorlegt.

Die Bundesrepublik Deutschland führte mit Starttermin 01.11.2005 als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten ein. Diese Pässe enthalten einen Chip, in dem zunächst die üblichen Passdaten und das Lichtbild gespeichert werden. Seit Herbst 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
Mit dem neuen ePass wird ein Höchststand an Fälschungssicherheit erreicht. Auch die Sicherheit vor dem Missbrauch echter Pässe durch andere Personen als den eigentlichen Passinhaber wird erhöht: Der Chip erlaubt eine elektronische Überprüfung, ob der Nutzer des Dokuments tatsächlich der Passinhaber ist.

Damit die ePass-Lichtbilder internationalen Standards entsprechen und für die biometrische Kontrolle geeignet sind, wird eine neue Art Passfoto benötigt. Das Lichtbild für den ePass wird nicht – wie zuvor bei Reisepässen üblich – im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen. Die Fotografen stellen die erforderlichen Fotos mit Hilfe einer Passbild-Schablone her.

Notwendige Unterlagen:
  • bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis, Kinderausweis) Geburtsurkunde, sofern vorhanden
  • Lichtbild nach den neuen Passbild-Richtlinien

Rechtliche Grundlagen:
Passgesetz

Gebühren:
  • Reisepass für Personen unter 24 Jahren: 37,50 €
  • Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 60,00 €
  • vorläufiger Reisepass: 26,00 €
  • Zusatzgebühr 48 Seiten: 22,00 €
  • Zusatzgebühr Express-Reisepass: 32,00 €

Siehe auch:

Weitere Informationen finden Sie auch unter     www.ePass.de   oder    www.bundesdruckerei.de
Ihre Ansprechpartner
Frau S. Lobinski
Einwohnermeldeamt
EG, Zimmer 121
Telefon: 04943 / 920 - 133

eMail an Frau Lobinski
Frau H. Hippen
Einwohnermeldeamt
EG, Zimmer 122
Telefon: 04943 / 920 - 134

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