Kinderreisepass - Gemeinde Großefehn

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Kinderreisepass
Bei Reisen in das Ausland müssen sich beim Grenzübertritt auch Kinder ausweisen. Dafür kommt bei deutschen Kindern ein eigener Kinderreisepass (bislang Kinderausweis), Personalausweis oder Reisepass in Betracht. Da aber manche Länder nicht alle diese Möglichkeiten akzeptieren, sollten Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die genauen Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes informieren. Hinweise zu den Anforderungen geben neben den Auslandsvertretungen des Ziellandes unverbindlich auch die Reisebüros oder das Auswärtige Amt.

Bei Reisen in die Staaten der Europäischen Union genügt in der Regel ein Kinderreisepass
oder ein Personalausweis.

Ab dem 01.11.2005 ist jeder Kinderreisepass unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild auszustellen. (Bis dahin ist bzw. war ein Kinderreisepass bis zum 10. Lebensjahr des Kindes auch ohne Bild gültig, ab dem 10. Lebensjahr musste er mit einem Bild versehen sein.) Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist mit Einverständnis der Sorgeberechtigten bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Die alten Kinderausweise dürfen jedoch nicht mehr verlängert werden.

Der Kinderreisepass wird direkt im Einwohnermeldeamt ausgestellt. Hierzu ist grundsätzlich die Vorsprache der Sorgeberechtigten (beide Elternteile) erforderlich. Im Ausnahmefall kann ein Elternteil mit schriftlicher Vollmacht des anderen den Antrag stellen. Sollte ein Elternteil
das alleinige Sorgerecht haben, genügt dessen Vorsprache unter Vorlage einer Sorgerechts-bescheinigung. Ab dem 10. Lebensjahr muss auch das Kind im Kinderreisepass unterschreiben!

Notwendige Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten

  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht eines Elternteils

  • 1 Passfoto

Rechtliche Grundlagen
Passgesetz

Gebühren
Ausstellung eines Kinderreisepasses: 13,00 €

Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: 6,00 €

(Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung bzw. Änderung des Kinderreisepasses nur möglich ist, solange der Kinderreisepass noch gültig ist!)

Siehe auch:
Ihre Ansprechpartner
Frau S. Lobinski
Einwohnermeldeamt
EG, Zimmer 121
Telefon: 04943 / 920 - 133

eMail an Frau Lobinski
Frau H. Hippen
Einwohnermeldeamt
EG, Zimmer 122
Telefon: 04943 / 920 - 134

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