Personalausweise - Gemeinde Großefehn

Direkt zum Seiteninhalt
Personalausweise
Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn er der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt. Einen Ausweis kann aber auch besitzen, wer als Deutscher der allgemeinen Meldepflicht nicht unterliegt, weil er seinen Wohnsitz im Ausland hat. Von der Ausweispflicht mit einem Personalausweis ist derjenige befreit, der sich mit einem gültigen Reisepass oder einem gültigen vorläufigen Personalausweis ausweisen kann. Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen. Der Personalausweis muss auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsbehörde) vorgezeigt und zur Prüfung ausgehändigt werden. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.

Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre und bei Antragstellern, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Auf die in der Regel mehrere Wochen dauernde Bearbeitungszeit hat die örtliche Ausweisbehörde keinen Einfluss. Sollten Sie kurzfristig einen Ausweis benötigen, kann Ihnen im Einwohnermeldeamt ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt werden.

Der Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich stellen.  

Notwendige Unterlagen:
  • bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass, Kinderausweis), bei Erstbeantragung Geburtsurkunde
  • aktuelles biometrisches Lichtbild, Größe 35 x 45 mm, Hochformat, ohne Kopfbedeckung

Rechtliche Grundlagen:
Personalausweisgesetz

Gebühren:
  • für Personen ab 24 Jahren: 37,00 €
  • für Personen unter 24 Jahren 22,80 €
  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

Siehe auch:
Ihre Ansprechpartner
Frau S. Lobinski
Einwohnermeldeamt
EG, Zimmer 121
Telefon: 04943 / 920 - 133

eMail an Frau Lobinski
Frau H. Hippen
Einwohnermeldeamt
EG, Zimmer 122
Telefon: 04943 / 920 - 134

Formularservice
Vollmacht zur Abholung eines Personalausweiseszum Formular
Zurück zum Seiteninhalt