Anmeldung des Wohnortes - Gemeinde Großefehn

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Anmeldung des Wohnortes
Wenn Sie nach Großefehn ziehen, müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen anmelden. Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind durch den Wohnungsinhaber zu melden. Neugeborene sind immer dann zu melden, wenn sie nicht in der Wohnung der Eltern bzw. der Mutter aufgenommen werden. Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, sind durch diese zu melden.

Zum 01.11.2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Dadurch ist es zu Änderungen bei An- / Ab- und Ummeldungen kommen. Bei Einzug in eine Wohnung ist eine Bestätigung des Wohnungsgebers (Vermieter/in / Hauseigentümer/in) vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend.

Bitte bringen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung zur An- /Ab- / Ummeldung mit. Ansonsten kann Ihre Meldeangelegenheit nicht bearbeitet werden.

Eine Abmeldung des Hauptwohnsitzes ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen (auch dann ist eine Wohnungsgeberbestätigung über Ihren Auszug vorzulegen).

Nebenwohnungen sind immer beim Hauptwohnsitz abzumelden.

Bitte beachten Sie: Verstöße gegen die Meldepflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden. Nach den gesetzlichen Vorschriften sind Sie verpflichtet, Ihre aktuelle Adresse im Kraftfahrzeugschein eintragen zu lassen. Diese Eintragung nimmt die Zulassungsstelle des Landkreises Aurich gebührenpflichtig vor. Sind Sie Ausländer, melden Sie sich bitte anschließend bei der Ausländerbehörde des Landkreises Aurich.

Notwendige Unterlagen:
Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass; falls vorhanden, Geburtsurkunde,
Wohnungsgeberbestätigung, Heiratsurkunde

Rechtliche Grundlagen:
Bundesmeldegesetz (BMG)

Gebühren:
Keine

Siehe auch:
Ihre Ansprechpartner
Frau S. Lobinski
Einwohnermeldeamt
EG, Zimmer 121
Telefon: 04943 / 920 - 133

eMail an Frau Lobinski
Frau H. Hippen
Einwohnermeldeamt
EG, Zimmer 122
Telefon: 04943 / 920 - 134

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