Abmeldung des Wohnortes |
Wenn Sie von Großefehn innerhalb Deutschlands verziehen, ist keine Abmeldung erforderlich. Sie müssen sich allerdings innerhalb zwei Wochen am Ort der neuen Wohnung anmelden. Bei einem Fortzug ins Ausland ist eine Abmeldung innerhalb einer Woche erforderlich.
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass / Wohnungsgeberbescheinigung
Rechtliche Grundlagen:
Bundesmeldegesetz (BMG)
Gebühren:
Keine
Siehe auch:
Ihre Ansprechpartner | ||
Stefanie Lobinski Einwohnermeldeamt EG, Zimmer 121 Telefon: 04943 / 920 - 133 eMail an Stefanie Lobinski Heike Hippen Einwohnermeldeamt EG, Zimmer 122 Telefon: 04943 / 920 - 134 eMail an Heike Hippen |