Abmeldung des Wohnortes - Gemeinde Großefehn

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Abmeldung des Wohnortes
Wenn Sie von Großefehn innerhalb Deutschlands verziehen, ist keine Abmeldung erforderlich. Sie müssen sich allerdings innerhalb zwei Wochen am Ort der neuen Wohnung anmelden. Bei einem Fortzug ins Ausland ist eine Abmeldung innerhalb einer Woche erforderlich.

Notwendige Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass / Wohnungsgeberbescheinigung

Rechtliche Grundlagen:
Bundesmeldegesetz (BMG)

Gebühren:
Keine

Siehe auch:
Ihre Ansprechpartner
Stefanie Lobinski
Einwohnermeldeamt
EG, Zimmer 121
Telefon: 04943 / 920 - 133

eMail an Stefanie Lobinski
Heike Hippen
Einwohnermeldeamt
EG, Zimmer 122
Telefon: 04943 / 920 - 134

eMail an Heike Hippen

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