Ummeldung des Wohnorts - Gemeinde Großefehn

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Ummeldung des Wohnortes
Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Großefehn

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Großefehn umziehen, müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen ummelden. Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind durch die Wohnungsinhaber zu melden. Bei Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.

Zum 01.11.2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Dadurch ist es zu Änderungen bei An- / Ab- und Ummeldungen kommen. Bei Einzug in eine Wohnung ist eine Bestätigung des Wohnungsgebers (Vermieter/in / Hauseigentümer/in) vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend.

Bitte bringen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung zur An- /Ab- / Ummeldung mit. Ansonsten kann Ihre Meldeangelegenheit nicht bearbeitet werden.

Eine Abmeldung des Hauptwohnsitzes ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen (auch dann ist eine Wohnungsgeberbestätigung über Ihren Auszug vorzulegen).

Nebenwohnungen sind immer beim Hauptwohnsitz abzumelden.

Bitte beachten Sie
Nach den gesetzlichen Vorschriften sind Sie dazu verpflichtet, stets Ihre aktuelle Adresse in Ihren Kraftfahrzeugschein eintragen zu lassen. Diese Eintragung nimmt die Zulassungsstelle des Landkreises Aurich in Aurich gebührenpflichtig vor.

Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderreisepass, Wohnungsgeberbestätigung

Rechtliche Grundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)

Gebühren
keine

Ihre Ansprechpartner
Frau S. Lobinski
Einwohnermeldeamt
EG, Zimmer 121
Telefon: 04943 / 920 - 133

eMail an Frau Lobinski
Frau H. Hippen
Einwohnermeldeamt
EG, Zimmer 122
Telefon: 04943 / 920 - 134

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