Ruhezeiten bei der Gartenarbeit - Gemeinde Großefehn

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Ruhezeiten bei der Gartenarbeit



Immer wieder kommt es zu Unstimmigkeiten und auch Auseinandersetzungen über mögliche Lärmbelästigungen, wenn im Frühjahr die Gartensaison beginnt und viele im Sommer auf der Terrasse, auf dem Balkon oder im Garten Ruhe suchen.

Hierzu gibt es ganz klare gesetzliche Regelungen, die den Einsatz von motor- und benzinbetriebenen Gartengeräten beschreiben.

In § 7 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung werden Betriebszeiten dieser Geräte bzw. Maschinen geregelt.

In der Regel dürfen Maschinen und Geräte an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr in Wohngebieten nicht betrieben werden. Im Hinblick auf ein gutnachbarschaftliches Zusammenleben wird unbedingt um Einhaltung der Mittagsruhezeit und Rücksichtnahme gebeten.

Darüber hinaus dürfen Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler, die über kein europäisches Umweltzeichen und keinen garantierten Schallleistungspegel verfügen, an Werktagen auch in der Zeit von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr, von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr nicht betrieben werden.


Die 32. Verordnung zu Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) können Sie hier einsehen.

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