Abwassergebühren |
Für die Inanspruchnahme der zentralen Schmutzwasserbeseitigung wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die zentrale Schmutzwasserbeseitigung angeschlossen sind und in diese entwässern.
Die Kanalbenutzungsgebühr für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung wird in Form einer Grund- und Zusatzgebühr erhoben.
Die Grundgebühr wird nach der Nennleistung der verwendeten Wasserzähler bemessen. Befinden sich auf einem Grundstück mehrere Wasserzähler, so wird die Grundgebühr nach der Summe der Nennleistungen der einzelnen Wasserzähler bemessen.
Die Zusatzgebühr wird nach der Schmutzwassermenge bemessen, die in die zentrale Schmutzwasserbeseitigung gelangt. Berechnungseinheit für die Gebühr ist ein cbm Schmutzwasser.
Als in die zentrale Schmutzwasserbeseitigung gelangt gelten:
- die auf dem Grundstück im letzten abgelaufenen zwölfmonatigen Ablesezeitraum aus öffentlichen oder privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführte und durch Wasserzähler ermittelte Wassermenge (Frischwasserverbrauch);
- die auf dem Grundstück gewonnene und dem Grundstück sonst zugeführte Wassermenge:
- die tatsächlich eingeleitete Abwassermenge bei Bestehen einer Schmutzwassermesseinrichtung.
Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des Grundstücks
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Sandra Fahnster Steueramt OG, Zimmer 223 Telefon: 04943 / 920 - 127 eMail an Sandra Fahnster |
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