Widmung von Gemeindestraßen |
Mit
der Widmung (=Verwaltungsakt in der Form der Allgemeinverfügung) erhalten
Straßen, Wege und Plätze die Rechtsqualität einer „öffentlichen Straße“. Sie
wird vom Rat beschlossen. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße
jedermann im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet (Gemeingebrauch).
Ihr Ansprechpartner | ||
Frau H. Fecht Bauverwaltung EG, Zimmer 116 Telefon: 04943 / 920 - 166 eMail an Frau Fecht |