Widmung von Gemeindestraßen - Gemeinde Großefehn

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Widmung von Gemeindestraßen
Mit der Widmung (=Verwaltungsakt in der Form der Allgemeinverfügung) erhalten Straßen, Wege und Plätze die Rechtsqualität einer „öffentlichen Straße“. Sie wird vom Rat beschlossen. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet (Gemeingebrauch). 
Ihr Ansprechpartner
Frau H. Fecht
Bauverwaltung
EG, Zimmer 116
Telefon: 04943 / 920 - 166

eMail an Frau Fecht
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