Vorkaufsrecht |
Grundsätzlich steht der Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen beim Verkauf/Kauf von Grundstücken ein Vorkaufsrecht zu, wenn für dieses Grundstück eine öffentliche Nutzung angestrebt wird. Um darüber entscheiden zu können, wird vom beurkundenden Notar jeder Kaufvertrag bei der Gemeinde angezeigt.
Ihr Ansprechpartner | ||
Frau C. Janßen Bauverwaltung EG, Zimmer 116 Telefon: 04943 / 920 - 171 eMail an Frau Janßen |