Vorkaufsrecht - Gemeinde Großefehn

Direkt zum Seiteninhalt
Vorkaufsrecht
Grundsätzlich steht der Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen beim Verkauf/Kauf von Grundstücken ein Vorkaufsrecht zu, wenn für dieses Grundstück eine öffentliche Nutzung angestrebt wird. Um darüber entscheiden zu können, wird vom beurkundenden Notar jeder Kaufvertrag bei der Gemeinde angezeigt.

Ihr Ansprechpartner
Frau C. Janßen
Bauverwaltung
EG, Zimmer 116
Telefon: 04943 / 920 - 171

eMail an Frau Janßen
Zurück zum Seiteninhalt