Volksabstimmungen - Gemeinde Großefehn

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Volksabstimmungen
Rechtliche Grundlagen:
In Niedersachsen haben die Bürgerinnen und Bürger aufgrund der Artikel 47 bis 50 der Niedersächsischen Verfassung die Möglichkeit unmittelbare Demokratie auszuüben.
Art. 47 (Volksinitiative): Antrag, dass sich der Landtag im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Zuständigkeit mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung befasst.
Art. 48 (Volksbegehren): Einbringen eines Gesetzentwurfes zur Abstimmung in den Landtag.
Art. 49 (Volksentscheid): Entscheid über ein Gesetz durch die Wählerinnen und Wähler.

Das Niedersächsische Volksabstimmungsgesetz regelt dazu die Einzelheiten.

Zuständigkeit:
In Niedersachsen ist das Ministerium für Inneres und Sport zusammen mit dem Landeswahlleiter für das Volksabstimmungsrecht zuständig. Beide Stellen gewährleisten bei der Durchführung von Volksabstimmungen die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen.


Weitere Informationen:
Unfassende Informationen zu diesem Thema sowie die aktuellen Volksabstimmungen finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landeswahlleiters.
Ihr Ansprechpartner
Sandra Janssen
Ordnungsamt
EG, Zimmer 119
Telefon: 04943 / 920 - 130

eMail an Sandra Janssen
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