Übernahme von Kindergartenbeiträgen |
Der Landkreis Aurich übernimmt ganz oder teilweise die Kindergartenbeiträge, wenn den Eltern die Zahlung des Beitrages nicht zugemutet werden kann. Die Anträge hierfür sind bei der Gemeinde Großefehn zu stellen.
Beschreibung:
Wenn Ihre wirtschaftliche Situation es Ihnen nicht erlaubt, den von der Gemeinde Großefehn festgesetzten Kindergartenbeitrag zu zahlen, kann von Ihnen ein Antrag auf Übernahme dieses Beitrages gestellt werden. Die Berechnung des Antrages erfolgt dann mittels einer Bedarfsermittlung nach den Bestimmungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Notwendige Unterlagen
Antrag auf wirtschaftliche Jugendhilfe. Für die Berechnung werden sämtliche Einkommensbelege und Nachweise über feste monatliche Ausgaben und Belastungen von Ihnen benötigt.
Rechtliche Grundlagen:
Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Ihr Ansprechpartner | ||
Martin Rodyk Kindergärten / Schulen / Personal OG, Zimmer 215 Telefon: 04943 / 920 - 119 eMail an Martin Rodyk |