Straßenreinigung / Winterdienst |
Welche Pflichten haben die Grundstückseigentümer?
Die Gemeinde Großefehn hat innerhalb der geschlossenen Ortslage durch Satzung den Eigentümern der an öffentliche Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke die Straßenreinigung einschließlich des Winterdienstes auferlegt.
Die Satzung mit Straßenverzeichnis finden Sie im unten aufgeführten Formularservice.
Formularservice |
Straßenreinigungssatzung mit Straßenverzeichnis | zum Formular |
Ihr Ansprechpartner | ||
Sandra Janssen Ordnungsamt EG, Zimmer 119 Telefon: 04943 / 920 - 130 eMail an Sandra Janssen |