Schulbezirke - Gemeinde Großefehn

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Schulbezirke
Das Gemeindegebiet ist in Schuleinzugsbereiche aufgeteilt.Nach § 63 Abs. 2 Niedersächsisches Schulgesetz legen die Schulträger im Primarbereich mit Genehmigung der Schulbehörde unter Berücksichtigung der Ziele der Schulentwicklungsplanung für jede Schule einen Schulbezirk fest, der nach § 63 Abs. 3 Niedersächsisches Schulgesetz für den Schulbesuch verbindlich ist. Schülerinnen und Schüler haben hiernach grundsätzlich die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Die Gemeinde Großefehn ist Schulträger der Grundschulen in Holtrop, Mittegroßefehn, Spetzerfehn und Strackholt.
Ihr Ansprechpartner
Martin Rodyk
Kindergärten / Schulen / Personal
OG, Zimmer 215
Telefon: 04943 / 920 - 119

eMail an Martin Rodyk
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