Schülertransport - Gemeinde Großefehn

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Schülertransport
Der Landkreis Aurich ist Träger der Schülerbeförderung. Sie hat die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder Ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten.

Für die im Landkreis Aurich wohnenden Schülerinnen und Schüler im Sinne des § 114 (1) Satz 2 Nds. Schulgesetz besteht ein Anspruch auf Beförderung zur Schule bzw. auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg, wenn der Schulweg

  • für Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches und der Sonderschulen mehr als 2 km,
  • für Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches I mehr als 3 km und
  • für Schülerinnen und Schüler aus den berufsbildenden Schulen mehr als 4 km beträgt.

Die Beförderungs- und Erstattungspflicht besteht in jedem Fall, wenn Schülerinnen und Schüler wegen einer dauerhaften oder vorübergehenden Behinderung befördert werden müssen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter beim Landkreis Aurich.
Ihr Ansprechpartner
Martin Rodyk
Kindergärten / Schulen / Personal
OG, Zimmer 215
Telefon: 04943 / 920 - 119

eMail an Martin Rodyk
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