Plakatierung / Sondernutzung |
Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) ist jede Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus eine Sondernutzung. Unter Gemeingebrauch ist die Benutzung einer Straße zu Verkehrszwecken zu verstehen. Dazu gehört auch der ruhende Verkehr (Parken).
Eine Sondernutzung bedarf gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 NStrG einer Erlaubnis des Trägers der Straßenbaulast, in den Ortsdurchfahrten der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen der Gemeinde.
Genehmigung:
Bitte melden Sie das Aufhängen von Plakaten oder jede andere Art der Sondernutzung spätestens eine Woche vor dem Beginn bei Ihrer Gemeinde Großefehn an.
Die Erlaubnis kann formlos schriftlich oder mit anliegendem Formular beantragt werden.
Es werden folgende Angaben benötigt:
- verantwortliche Person
- Art und Bezeichnung der Veranstaltung
- Dauer der Veranstaltung (Datum, Uhrzeit)
- Anzahl und Größe der Plakate
- evtl. sonstige Infos zur Veranstaltung
Demonstration:
Eine Demonstration muss vom Ordnungsamt des Landkreises Aurich genehmigt werden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen beim Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich.
Ortsrecht:
Zur Gestaltung des Sondernutzungsrechtes hat die Gemeinde Großefehn Satzungen erlassen, die Sie im nachfolgenden Formularservice finden.
Formularservice |
Ihr Ansprechpartner | ||
Sandra Janssen Ordnungsamt EG, Zimmer 119 Telefon: 04943 / 920 - 130 eMail an Sandra Janssen |
Satzung über die Sondernutzung in Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Gemeinde Großefehn | zum Formular |
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung in Straßen in der Gemeinde Großefehn | zum Formular |
Gebührentarif nach der Sondernutzungsgebührensatzung | zum Formular |