Oberflächenentwässerung |
Über die Oberflächenentwässerung der Grundstücke gibt es zahlreiche Vorschriften. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, das auf seinem Grundstück anfallende Oberflächenwasser schadlos für andere abzuleiten. Das auf dem Grundstück anfallende Regenwasser darf also weder auf die öffentliche Straße noch auf das Grundstück des Nachbarn abgeleitet werden.
Wenn eine Regenwasserkanalisation vorhanden ist, ist das Wasser aus den Dachrinnen und von der Grundstücksauffahrt dort einzuleiten. In die Schmutzwasserkanalisation darf jedenfalls kein Regenwasser eingeleitet werden. Sollte es keine Regenwasserkanalisation geben, gibt es in der Regel offene Gräben, in denen Sie das Oberflächenwasser von den Dachrinnen und der Grundstücksauffahrt einleiten können.
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Ralf Biller Tiefbauangelegenheiten EG, Zimmer 104 Telefon: 04943 / 920 - 161 eMail an Ralf Biller |