Obdachlosenunterbringung |
Eine Obdachlosigkeit stellt eine Gefahr im Sinne des Niedersächsichen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.
Zur Gefahrenabwehr hält die Gemeinde Großefehn geeignete Räume vor.
Gründe für eine Obdachlosigkeit:
Obdachlos kann jemand in Folge höherer Gewalt (z.B. Feuer) oder auf Grund einer gerichtlich angeordneten Maßnahme (z.B. Zwangsräumung) werden.
Kein Grund für die Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft ist eine sog. freiwillige Obdachlosigkeit oder wenn jemand ohne zwingenden Grund seine Wohnung verlässt.
Zuständigkeit:
Die Unterbringung von Obdachlosen erfolgt durch das Ordnungsamt der Kommune, in der die von der Obdachlosigkeit bedrohte Person ihren Wohnsitz hat.
Ihr Ansprechpartner | ||
Sandra Janssen Ordnungsamt EG, Zimmer 119 Telefon: 04943 / 920 - 130 eMail an Sandra Janssen |