Lebenspartnerschaft von gleichgeschlechtlichen Partnern - Gemeinde Großefehn

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Kulturangelegenheiten
Begründung einer Lebenspartnerschaft
Die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft muss in Niedersachsen am Hauptwohnsitz einer(s) Partnerin(s) vorgenommen werden. Wenn Sie nicht in Großefehn wohnen - allerdings in Niedersachsen - so informieren Sie bitte den zuständigen Standesbeamten über Ihren Wunsch, in Großefehn die Eintragung vornehmen zu lassen.

Die Anmeldung sollte frühestens ein halbes Jahr vor der Eintragung erfolgen. Beim Standesamt Großefehn wird eine verbindliche Terminvergabe nach erfolgter Anmeldung vorgenommen. Sollte ein(e) Partner(in) die Anmeldung nicht persönlich vornehmen können, kann die Anmeldung auch von einer(m) Partner(in) alleine mit einer schriftlicher Bevollmächtigung vorgenommen werden. Vordrucke hierfür erhalten Sie im Standesamt.

Notwendige Unterlagen:
Die Vorlage bestimmter Unterlagen kann, auch aufgrund der nicht bundeseinheitlichen Regelungen, im Einzelfall unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich im hiesigen Standesamt.

Rechtliche Grundlagen:
Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften (LPartG); Nds. Gesetz zur Ausführung des LPArtG; BGB; PStG; PStV

Gebühren:
Bei Anmeldung der Lebenspartnerschaft wird eine Grundgebühr von 40,00 € (wenn ausländisches Recht zu beachten ist von 80,00 €) fällig. Hinzu kommen u.a. noch Gebühren für Urkunden, Aufenthaltsbescheinigungen und ggf. der Kaufpreis für ein Buch der Lebenspartnerschaft.

Bei Eintragungen von Lebenspartnerschaften außerhalb der üblichen Öffnungszeiten ist eine zusätzliche Gebühr von 80,00 € zu erheben.
Ihr Ansprechpartner
Rudolf Rademacher
Standesamt
EG, Zimmer 120
Telefon: 04943 / 920 - 132

eMail an Rudolf Rademacher
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