Kanalanschlussgenehmigung - Gemeinde Großefehn

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Kanalanschlussgenehmigung
Herstellung des Hauanschlusses an die öffentliche Abwasseranlage
In der Gemeinde Großefehn wird von der EWE eine Schmutzwasserkanalisation im Druck- und im Gefällesystem betrieben.

Wo eine Schmutzwasserkanalisation bereits verlegt wurde bzw. in absehbarer Zeit verlegt wird und in welchem System, kann bei der Gemeinde erfragt werden.

Was ist bei einem Anschluss an die Kanalisation zu beachten?
Die Leitungen vom Haus bis zum Revisionsschacht bei der Gefälleleitung bzw. zur Pumpstation bei der Druckrohrleitung ist vom Grundstückseigentümer herzustellen.

  • Es sind Rohre mit einem Durchmesser von 150 mm zu verwenden.
  • Die Leitungen sind so zu verlegen, dass sie nicht mehr als 1 % Gefälle haben.
  • Bei Richtungsänderungen ist ggfs. eine Reinigungsöffnung (T-Stück mit Stück Rohr und Verschlussklappe) vorzusehen.
  • Für Richtungsänderungen dürfen Bogenstücke von max. 45 ° verwandt werden.

Wichtig:
Wird das Grundstück an eine Gefälleleitung angeschlossen, muss der Anschluss vor Verfüllen des Leitungsgrabens von einem Mitarbeiter der Gemeinde abgenommen werden.

Es darf keine Regenwasser in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden!
Ihr Ansprechpartner
Frau H. Fecht
Bauverwaltung
EG, Zimmer 116
Telefon: 04943 / 920 - 166

eMail an Frau Fecht
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