Hausnummern - Gemeinde Großefehn

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Hausnummern
Jedes Grundstück erhält mit dem Einreichen des Bauantrages bzw. der Bauanzeige eine Hausnummer.

Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten. Das Anbringen der Hausnummer ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sie dient auch Ihrer eigenen Sicherheit. Nur so kann gewährleistet werden, dass z.B. Rettungsfahrzeuge die angegebene Adresse schnell erreichen oder Post und Waren zweifelsfrei zugestellt werden können
Die Hausnummer ist spätestens einen Monat nach Fertigstellung des Gebäudes so anzubringen, dass sie von der Straße aus gut lesbar ist. Die Kosten der Hausnummerierung hat der Hauseigentümer zu tragen.

Weitere Regelungen enthält die Verordnungüber das Anbringen von Hausnummern der Gemeinde Großefehn (siehe unten).

Ihr Ansprechpartner
Frau H. Fecht
Bauverwaltung
EG, Zimmer 116
Telefon: 04943 / 920 - 166

eMail an Frau Fecht
Formularservice
Verordnung über das Anbringen von Hausnummern in der Gemeinde Großefehnzum Formular
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