Grundsicherung - Gemeinde Großefehn

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Grundsicherung
Was ist unter Grundsicherung zu verstehen?

Die bedarforientierte Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung. Sie deckt - wenn das Einkommen nicht reicht - den grundlegenden Bedarf älterer Menschen (ab dem 65. Lebensjahr) sowie aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgeminderter Menschen (ab dem 18. Lebensjahr), damit diese nicht zum Sozialamt müssen.

Bei der Prüfung des Anspruchs werden Kosten für den Lebensunterhalt, angemessene Miete einschließlich Nebenkosten sowie Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung den vorhandenen Einkünften (z. B. Rente) gegenüber gestellt. Auch der/die Lebenspartner/in wird berücksichtigt, was eventuell die Grundsicherungsleistung erhöht oder einschränkt.

Zuständig ist der Landkreis Aurich. Auf der Homepage des Landkreises finden Sie weitere Informationen sowie ein Antragsformular.
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