Gewerbeangelegenheiten |
Grundsätzliches:
Wer den Betrieb eines stehenden Gewerbes aufnimmt oder eine Zweigniederlassung eröffnet, muss unverzüglich eine Gewerbe-Anmeldung beim Gewerbeamt vornehmen.
Sofern es sich bei dem Betrieb um eine juristische Person handelt, ist auch der Gesellschaftsvertrag oder die Eintragung ins Handelsregister vorzulegen.
Wenn sich der Gegenstand des Gewerbes ändert oder der Betriebssitz innerhalb der Gemeinde verlegt wird, ist unverzüglich eine Gewerbe-Ummeldung vorzunehmen.
Wird das Gewerbe vollkommen aufgegeben, an einen anderen Inhaber übergegeben oder nach außerhalb der Gemeinde verlegt, ist unverzüglich eine Gewerbe-Abmeldung vorzunehmen.
Sind bei einer juristischen Person mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind die weiteren Personenangaben auf dem Beiblatt zur Gewerbemeldung anzugeben.
Die erforderlichen Formulare für eine Gewerbean-, ab- und ummeldung finden Sie im unteren Bereich dieser Seite.
Gebühren:
Gewerbeanmeldung 30,00 Euro
Gewerbeummeldung 20,00 Euro
Gewerbeabmeldung 20,00 Euro
Handwerk:
Wird ein Handwerk oder ein handwerkähnliches Gewerbe aufgenommen, so ist eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Bitte legen Sie die Handwerkskarte bzw. die Eintragungsnachricht bei der Gewerbemeldung mit vor.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Handwerkskammer für Ostfriesland, Straße des Handwerks 2, 26603 Aurich.
Erlaubnisse:
Für bestimmte Tätigkeiten benötigen Sie eine Erlaubnis, bevor Sie ihr Gewerbe aufnehmen dürfen.
Zu den erlaubnispflichtigen Tätigkeiten zählen:
a) Gaststätten, Spielhallen, Versteigerer, Bewacher, Makler und Bauträger/-betreuer
b) Versicherungsvermittler
Erlaubnisbehörde zu a):
Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich, Telefon: 04941 / 16-0; Fax: 04941 / 16-3299
Erlaubnisbehörde zu b):
Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg, Ringstraße 4, 26721 Emden
Beratung:
Bevor Sie den Schritt in die Selbstständigkeit machen, sollten Sie sich entweder bei der Handwerkskammer oder bei der Industrie- und Handelskammer beraten lassen.
Betriebssitz:
Nicht jedes Gewerbe darf in einem beliebigen Gebäude oder auf einem beliebigen Grundstück eingerichtet werden. Es kann sein, dass baurechtliche Bestimmungen Ihre an sich bestehende Gewerbefreiheit einschränken.
Baurechtliche Auskünfte erteilt Ihnen Frau Janssen vom Ordnungsamt Ihrer Gemeinde Großefehn.
Reisegewerbe:
Wer selbstständig im Reisegewerbe tätig werden will benötigt hierfür die Erlaubnis des Landkreises Aurich in Form einer Reisegewerbekarte.
Die Anmeldung eines stehendes Gewerbes ist nicht erforderlich, wenn die selbstständige Tätigkeit nur im Reisegewerbe ausgeübt wird.
Ansprechpartner: Landkreis Aurich, Telefon 04941 / 16-0
Ihr Ansprechpartner | ||
Sandra Janssen Ordnungsamt EG, Zimmer 119 Telefon: 04943 / 920 - 130 eMail an Sandra Janssen |
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