Fundbüro |
Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer abhanden gekommen sind, ohne dass er das Eigentum daran aufgegeben hat.
Fundsachen, die in Großefehn aufgefunden werden, sind umgehend im Standesamt oder im Einwohnermeldeamt abzugeben. Sie werden dort sechs Monate aufbewahrt. Sollte sich in dieser Zeit kein Eigentümer gemeldet haben, steht dem Finder das Recht zu, den Gegenstand zu erwerben.
Fundsachen, die in der genannten Frist nicht abgeholt werden, können bei einer öffentlichen Versteigerung erstanden werden.
Sollten Sie selbst etwas verloren haben, erkundigen Sie sich bei uns. Vielleicht ist der gesuchte Gegenstand ja bei uns abgegeben worden.
Sollten Sie eine Bestätigung für Ihre Versicherung benötigen, dass der verlorene Gegenstand nicht abgegeben wurde, können Sie diese im Einwohnermeldeamt erhalten.
Rechtliche Grundlagen:
§ 965 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
Gebühren:
Verlustbescheinigung für die Versicherung: 4,80 €
Ihre Ansprechpartner | ||
Stefanie Lobinski Einwohnermeldeamt EG, Zimmer 121 Telefon: 04943 / 920 - 133 eMail an Stefanie Lobinski Heike Hippen Einwohnermeldeamt EG, Zimmer 122 Telefon: 04943 / 920 - 134 eMail an Heike Hippen |