Führungszeugnisse - Gemeinde Großefehn

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Führungszeugnisse
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Im Führungszeugnis wird unter Aufführung der vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft oder nicht vorbestraft ist. Es dient damit im wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit zum Beispiel bei der Arbeitsaufnahme. Dieses für persönliche Zwecke ausgestellte Führungszeugnis (Belegart N) wird auch als „Privatführungszeugnis“ bezeichnet. Wird es hingegen zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Belegart O) benötigt, handelt es sich um ein „Behördenführungszeugnis“.

Das Privatführungszeugnis wird im allgemeinen benötigt, wenn man dem künftigen Arbeitgeber auf sein Verlangen hin nachweisen muss, dass man nicht vorbestraft ist.
Ein Behördenführungszeugnis wird dagegen z. B. benötigt, wenn man bei einer Behörde arbeiten will oder eine amtliche Erlaubnis, zum Beispiel eine Gaststättenerlaubnis, beantragt hat.
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Ist der Betroffene geschäftsunfähig, so ist nur sein gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt.

Der Antrag kann bei jeder Meldebehörde gestellt werden, bei der der Antragsteller gemeldet ist. Eine unmittelbare Antragstellung beim Bundeszentralregister ist nicht möglich.
Das „Privatführungszeugnis“ (Belegart N) wird vom Bundeszentralregister direkt an den Antragsteller übersandt. Das „Behördenführungszeugnis" (Belegart O) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird direkt an die Behörde übersandt. Die Behörde hat dem Antragsteller auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren. Der Antragsteller kann verlangen, dass das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihm benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme durch ihn übersandt wird. Das Amtsgericht darf die Einsicht nur dem Antragsteller persönlich gewähren. Nach Einsichtnahme wird das Führungszeugnis an die Behörde weitergeleitet oder auf Wunsch des Antragstellers vom Amtsgericht vernichtet.

Notwendige Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass, Anschrift der Behörde (nur bei Belegart O)

Rechtliche Grundlagen:
Bundeszentralregistergesetz

Gebühren:
13,00 €

Ihre Ansprechpartner
Frau S. Lobinski
Einwohnermeldeamt
EG, Zimmer 121
Telefon: 04943 / 920 - 133

eMail an Frau Lobinski
Frau H. Hippen
Einwohnermeldeamt
EG, Zimmer 122
Telefon: 04943 / 920 - 134

Hinweis: Der Antrag ist online ausschließlich für die Belegart N möglich.
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