Fischereischeine |
Bei Ihrer Gemeinde Großefehn kann sich einen Fischereischein ausstellen lassen, wer:
1. seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Großefehn;
2. das 14. Lebensjahr vollendet;
3. eine Angelprüfung oder eine vergleichbare Fischereiprüfung abgelegt hat.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
1. Ihren Personalausweis oder Reisepass
2. Nachweis der abgelegten Prüfung
3. ein Passfoto (neueren Datums)
Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 30,- EUR.
Der Fischereischein ist unbegrenzt gültig.
Angeln in Großefehn:
Im Großefehnkanal (in Ostgroßefehn im Bereich von der Gemeindegrenze zu Wiesmoor bis zur Brücke an der B 72 "Auricher Landstraße" und in Westgroßefehn) sowie in der Neuen Wieke und der Rolofswieke in Ostgroßefehn dürfen alle Einwohner/Innen der Gemeinde Großefehn angeln, sofern sie eine Angelprüfung abgelegt haben.
Das Angeln ohne Angelprüfung ist aus tierschutzrechtlichen Gründen untersagt.
Bezirksfischereiverband für Ostfriesland e.V. (BVO):
Alle übrigen Gewässer in der Gemeinde Großefehn sind an den BVO verpachtet. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an den BVO:
BVO-Haus
An der Verbindungsschleuse
26725 Emden
Tel.: 04921-25575
Fax: 04921-20572
e-Mail: buero@bvo-emden.de
Ihr Ansprechpartner | ||
Sandra Janssen Ordnungsamt EG, Zimmer 119 Telefon: 04943 / 920 - 130 eMail an Sandra Janssen |