Fischereischeine - Gemeinde Großefehn

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Fischereischeine
Bei Ihrer Gemeinde Großefehn kann sich einen Fischereischein ausstellen lassen, wer:

    1.  seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Großefehn;
    2.  das 14. Lebensjahr vollendet;
    3.  eine Angelprüfung oder eine vergleichbare Fischereiprüfung abgelegt hat.


Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

    1.  Ihren Personalausweis oder Reisepass
    2.  Nachweis der abgelegten Prüfung
    3.  ein Passfoto (neueren Datums)

Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 30,- EUR.

Der Fischereischein ist unbegrenzt gültig.


Angeln in Großefehn:

Im Großefehnkanal (in Ostgroßefehn im Bereich von der Gemeindegrenze zu Wiesmoor bis zur Brücke an der B 72 "Auricher Landstraße" und in Westgroßefehn) sowie in der Neuen Wieke und der Rolofswieke in Ostgroßefehn dürfen alle Einwohner/Innen der Gemeinde Großefehn angeln, sofern sie eine Angelprüfung abgelegt haben.

Das Angeln ohne Angelprüfung ist aus tierschutzrechtlichen Gründen untersagt.


Bezirksfischereiverband für Ostfriesland e.V. (BVO):

Alle übrigen Gewässer in der Gemeinde Großefehn sind an den BVO verpachtet. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an den BVO:
BVO-Haus
An der Verbindungsschleuse
26725 Emden
Tel.: 04921-25575
Fax: 04921-20572
Ihr Ansprechpartner
Sandra Janssen
Ordnungsamt
EG, Zimmer 119
Telefon: 04943 / 920 - 130

eMail an Sandra Janssen
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