Einzugsermächtigung |
Wir empfehlen Ihnen Ihre Steuern und sonstigen Abgaben abbuchen zu lassen. Das Lastschriftverfahren bringt Ihnen und uns folgende Vorteile:
Ihre Vorteile:
- keine Überwachung der Fälligkeitstermine
- kein Errechnen des fälligen Betrages (Ermäßigungen und Erhöhungen werden automatisch
berücksichtigt). Damit entfällt das kostenpflichtige Ändern von bestehenden Daueraufträgen.
- Es entstehen keine Säumniszuschläge und Mahngebühren.
Unsere Vorteile:
- pünktlicher Geldeingang
- Einsparung von Mahnungen und Vollstreckungen und der damit verbundenen Kosten
Bitte beachten Sie: Die Ermächtigung zum Einzug von Forderungen muss der Gemeindekasse unterschrieben zugeleitet werden.
Formularservice |
SEPA Lastschrift-Mandat | zum Formular |
Ihre Ansprechpartner | ||
Maike Tammen Kasse OG, Zimmer 222 Telefon: 04943 / 920 - 123 eMail an Maike Tammen SteueramtSandra Fahnster OG, Zimmer 223 Telefon: 04943 / 920 - 127 |