Einzugsermächtigung - Gemeinde Großefehn

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Einzugsermächtigung
Wir empfehlen Ihnen Ihre Steuern und sonstigen Abgaben abbuchen zu lassen. Das Lastschriftverfahren bringt Ihnen und uns folgende Vorteile:

Ihre Vorteile:

- keine Überwachung der Fälligkeitstermine

- kein Errechnen des fälligen Betrages (Ermäßigungen und Erhöhungen werden automatisch
berücksichtigt). Damit entfällt das kostenpflichtige Ändern von bestehenden Daueraufträgen.

- Es entstehen keine Säumniszuschläge und Mahngebühren.

Unsere Vorteile:

- pünktlicher Geldeingang

- Einsparung von Mahnungen und Vollstreckungen und der damit verbundenen Kosten

Bitte beachten Sie: Die Ermächtigung zum Einzug von Forderungen muss der Gemeindekasse unterschrieben zugeleitet werden. 
Formularservice
SEPA Lastschrift-Mandatzum Formular
Ihre Ansprechpartner
Maike Tammen
Kasse
OG, Zimmer 222
Telefon: 04943 / 920 - 123

eMail an Maike Tammen
Sandra Fahnster
Steueramt
OG, Zimmer 223
Telefon: 04943 / 920 - 127

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