Einmalige Gestattung / Ausschankgenehmigung - Gemeinde Großefehn

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Einmalige Gestattung / Ausschankgenehmigung
Wer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung zubereitete Speisen oder Getränke an Dritte verkaufen will benötigt hierzu eine einmalige Gestattung nach dem Gaststättengesetz (Ausschankgenehmigung).


Antrag:

Die einmalige Gestattung ist spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei Ihrer Gemeinde Großefehn zu beantragen.

Der Gestattung kann formlos schriftlich oder mit nachfolgendem Formular beantragt werden.

Es werden folgende Angaben benötigt:
- verantwortliche Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Tel.-Nr./Handy)
- Bezeichnung /Anlass der Veranstaltung
- Zeitraum (Datum, Urzeit von - bis)
- Veranstaltungsort (Anschrift)
- evtl. weitere wichtige Infos zur Veranstaltung

Für die einmalige Gestattung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Größe der genehmigten Veranstaltung.


Zu beachten:

Dem Veranstalter obliegen eine Reihe von Pflichten. Insbesondere ist das Jugendschutzgesetz zu beachten. Auch sind lebensmittelrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Nähere Informationen erhalten Sie dazu bei Ihrer Gemeinde Großefehn.


Musik:

Für eine musikalische Darbietung (hierzu zählt auch das Abspielen von CD´s) im Rahmen Ihrer Veranstaltung benötigen Sie eine Genehmigung der GEMA.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der GEMA-Bezirksdirektion Hannover:
Blücherstraße 6, 30175 Hannover
Postfach 21 29, 30021 Hannover
Tel.: (05 11) 28 38-0
Fax: (05 11) 81 74 10
E-Mail: bd-h@gema.de

Ihr Ansprechpartner
Sandra Janssen
Ordnungsamt
EG, Zimmer 119
Telefon: 04943 / 920 - 130

eMail an Sandra Janssen
Formularservice
Antrag: Einmalige Gestattungzum Formular
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