Beglaubigungen - Gemeinde Großefehn

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Beglaubigungen
Wir können Ihnen Unterschriften, Fotokopien oder Abschriften beglaubigen. Mit dieser Beglaubigung wird bescheinigt, dass die Unterschrift, die Fotokopie oder die Abschrift mit dem vorgelegten Original übereinstimmt.

Bitte beachten Sie: Personenstandsurkunden (wie z. B. Geburts- , Sterbe- oder Heiratsurkunden) dürfen nicht beglaubigt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, das die Originalurkunde ausgestellt hat.

Notwendige Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Original des zu beglaubigenden Schriftstückes und ggf. Fotokopien

Rechtliche Grundlagen:
Verwaltungsverfahrensgesetz

Gebühren:
Entnehmen Sie bitte der aktuellen Verwaltungsgebührensatzung


Ihre Ansprechpartner
Stefanie Lobinski
Einwohnermeldeamt
EG, Zimmer 121
Telefon: 04943 / 920 - 133

eMail an Stefanie Lobinski
Heike Hippen
Einwohnermeldeamt
EG, Zimmer 122
Telefon: 04943 / 920 - 134

eMail an Heike Hippen

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