Bauleitplanung - Gemeinde Großefehn

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Bauleitplanung
Im Rahmen der Bauleitplanung wird die Ausweisung von Bauplätzen geregelt.

Es gibt einen Flächennutzungsplan, der die städtebauliche Entwicklung in groben Zielen definiert.
Auf Grundlage des Flächennutzungsplanes werden dann Bebauungspläne oder Satzungen, die den im Zusammenhang bebauten Ortsteil festlegen, erlassen. Durch den Bebauungsplan werden die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereichs zur Bebauung freigegeben, Der Bebauungsplan und teilweise auch die Satzungen enthalten Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereichs und die Verkehrsflächen betreffen.

Außerdem kann die Gemeinde für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, eine Außenbereichssatzung erlassen. Eine Außenbereichssatzung muss im Flächennutzungsplan nicht dargestellt sein.
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch detaillierte Regelungen, die von der Gemeinde beachtet werden müssen.

Ihr Ansprechpartner
Frau I. Kuhlmann
Leiterin Bauverwaltung
EG, Zimmer 115
Telefon: 04943 / 920 - 167

eMail an Frau Kuhlmann
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