Bauantrag / Bauvoranfrage / Bauanzeige - Gemeinde Großefehn

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Bauantrag / Bauvoranfrage
Bauvoranfrage
Eine Bauvoranfrage beseitigt bestehende Zweifel über die Zulässigkeit einer Baumaßnahme. Die Bauvoranfrage ist schriftlich einzureichen. Um die Zulässigkeit rechtlich beurteilen zu können, sind dem Antrag Bauunterlagen (Lageplan, Bauentwurfsskizze, evtl. eine Baubeschreibung) beizufügen. Die Bauvoranfrage ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die Beantragung empfiehlt sich vor allem dann, wenn vor Erwerb eines Baugrundstückes geklärt werden soll, ob das Grundstück auch wirklich den Vorstellungen entsprechend bebaut werden darf. Über die Bauvoranfrage entscheidet der Landkreis Aurich. Die Gemeinde muss zu einem geplanten Vorhaben ihr Einvernehmen erteilen. Der Bauvorbescheid ist drei Jahre gültig.


Bauantrag
Sie haben ein Baugrundstück und wissen, was Sie bauen wollen. Dann kann die Baugenehmigung beantragt werden. Mit der Erstellung des Bauantrages müssen Sie jemanden beauftragen, der bauvorlagenberechtigt ist. Das sind z.B. Architekten, Bauingenieure oder Bauunternehmer. Die Gemeinde muss zu jedem Bauantrag das Einvernehmen erteilen. Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn vom Landkreis die Baugenehmigung erteilt wurde. Die Durchführung der Baumaßnahme darf von den Bauvorlagen nicht abweichen. Baugenehmigungsbehörde ist der Landkreis Aurich. 

Bauanzeige
Wenn Sie ein Wohnhaus in einem reinen, allgemeinen oder besonderen Wohngebiet errichten wollen, muss keine Baugenehmigung beantragt werden. Dann ist eine Bauanzeige möglich. Voraussetzung ist, dass der Bebauungsplan rechtsverbindlich ist. Die Bauvorlagen müssen von einem dazu berechtigten Entwurfsverfasser erstellt werden. Der Entwurfsverfasser ist neben dem Bauherrn dafür verantwortlich, dass die Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht. Die Bauanzeige wird von der Gemeinde nicht geprüft. Die Gemeinde hat lediglich zu prüfen, ob die Erschließung gewährleistet ist und erteilt darüber eine Erschließungsbescheinigung. Dafür wird eine Verwaltungsgebühr von zurzeit 35,-- € erhoben. Die Baumaßnahme muss der Bauanzeige entsprechend durchgeführt werden. Änderungen sind anzuzeigen.
Ihr Ansprechpartner
Frau H. Fecht
Bauverwaltung
EG, Zimmer 116
Telefon: 04943 / 920 - 166

eMail an Frau Fecht

Frau C. Janßen
Bauverwaltung
EG, Zimmer 116
Telefon: 04943 / 920 - 171

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