Abwasserabgabe - Gemeinde Großefehn

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Abwasserabgabe
Maßgebend für die Berechnung der Abwassergebühr ist die Zahl der am 30.06. des Veranlagungsjahres (Stichtag) auf dem Grundstück mit Hauptwohnsitz behördlich gemeldeten Einwohner.
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Ihr Ansprechpartner
Sandra Fahnster
Steueramt
OG, Zimmer 223
Telefon: 04943 / 920 - 127

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