Abwasserabgabe |
Maßgebend für die Berechnung der Abwassergebühr ist die Zahl der am 30.06. des Veranlagungsjahres (Stichtag) auf dem Grundstück mit Hauptwohnsitz behördlich gemeldeten Einwohner.
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Abgabensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung | zum Formular |
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Sandra Fahnster Steueramt OG, Zimmer 223 Telefon: 04943 / 920 - 127 eMail an Sandra Fahnster |